Die Umsetzung von Arbeitssicherheit in Betrieben bedeutet mehr als die Ausstattung mit Schutzausrüstungen.
Der Gesetzgeber fordert für jeden Betrieb die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung.
Die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 2) vom 01. Januar 2011 stellt die Grundlage hierzu.
Ohne die Beratung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit besteht die Gefahr,
eigene Mitarbeiter oder Nutzer der Arbeitsstätte unnötigen Risiken auszusetzen.
Gesetzliche Bestimmungen können verletzt und (durch möglicherweise ausbleibende Versicherungsleistungen im Schadensfall)
die Existenz des Unternehmens ist in einem solchen Fall enorm!

Fachkraft für Arbeitssicherheit / FaSiHSE – Manager
BetriebsbeauftragteBrücken- und Portalkranführer
ArbeitsmedizinRegalprüfung nach DIN EN 15635
Compliance SolutionUmweltmanagement nach ISO 14001
Arbeitssicherheitsmanagement nach ISO 45001SCC-Zertifizierung
Energiemanagement ISO 50001SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
Qualitätsmanagement nach IATF 16949Qualitätsmanagement nach ISO 9001
SchulungenBrandschutzbeauftragte