Die Umsetzung von Arbeitssicherheit in Betrieben bedeutet mehr als die Ausstattung mit Schutzausrüstungen.
Der Gesetzgeber fordert für jeden Betrieb die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung.
Die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 2) vom 01. Januar 2011 stellt die Grundlage hierzu.
Ohne die Beratung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit besteht die Gefahr,
eigene Mitarbeiter oder Nutzer der Arbeitsstätte unnötigen Risiken auszusetzen.
Gesetzliche Bestimmungen können verletzt und (durch möglicherweise ausbleibende Versicherungsleistungen im Schadensfall)
die Existenz des Unternehmens ist in einem solchen Fall enorm!
Fachkraft für Arbeitssicherheit / FaSi | HSE – Manager |
Betriebsbeauftragte | Brücken- und Portalkranführer |
Arbeitsmedizin | Regalprüfung nach DIN EN 15635 |
Compliance Solution | Umweltmanagement nach ISO 14001 |
Arbeitssicherheitsmanagement nach ISO 45001 | SCC-Zertifizierung |
Energiemanagement ISO 50001 | SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitskoordinator |
Qualitätsmanagement nach IATF 16949 | Qualitätsmanagement nach ISO 9001 |
Schulungen | Brandschutzbeauftragte |